|
Ihre Gesundheit hält sich nicht an Ladenschlusszeiten, deshalb wurde der Nacht- und Notdienst Ihrer Apotheke eingerichtet, um Sie jederzeit in dringenden Fällen mit Arzneimittel zu versorgen. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Sie eine
Notdienstgebühr von 2,50 Euro zu entrichten haben, jedes Mal, wenn
Sie die Dienstleistung Ihrer Apotheke außerhalb der gesetzlichen
Ladenöffnungszeiten in Anspruch nehmen. |